Was kostet mich das?

Was kostet mich das?


Hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten sind hauptsächlich folgende Fallgruppen zu unterscheiden:


Ohne Mitverschulden – KOSTENLOS

Wenn Sie an dem Unfall keine Schuld tragen und die gegnerische Versicherung Ihnen auch keine Mitschuld anlastet, ist die gesamte Unfallregulierung für Sie KOSTENFREI.

Die Rechtsanwaltskosten zählen zu den Schadenspositionen, die der Unfallschädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung Ihnen ersetzen muss. Der Anwalt kann daher direkt mit der Versicherung abrechnen.


Bei Mitverschulden – ANTEILIG

Wenn Sie ein Mitverschulden trifft, werden die Anwaltskosten – wie alle anderen Schadenspositionen auch – nur anteilsmäßig entsprechend der angelasteten Mitverschuldensquote von der Versicherung ersetzt. In diesem Fall müssten Sie daher diesen Teil der Kosten selbst übernehmen.

Dies bedeutet aber nicht, dass Sie in solchen Fällen auf den Anwalt verzichten sollten. Das Gegenteil ist der Fall: Häufig lasten Versicherungen einen viel zu hohen Mitverschuldensanteil an, so dass Sie gerade dann einen kompetenten Vertreter benötigen.

Zudem holt der Anwalt in vielen Fällen auch bei einer (geringen) Mitverschuldensquote mehr für Sie heraus, als er kostet.

Lassen Sie sich im Zweifel die Kosten genau berechnen. Eine Information über die Kosten gebe ich immer vorab und diese Information ist natürlich auch stets kostenlos.


Bei Verkehrsrechtsschutz – KOSTENLOS

Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, ist die Einschaltung eines Anwalts in der Regel immer kostenlos, da diese auch den Kostenanteil bei einem Mitverschulden übernimmt.


Lassen Sie sich nicht von entstehenden Kosten abschrecken: Fragen Sie danach!


Telefon: 0162 / 7210928
mail@rechtsanwalt-senn.de


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